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Förderung von Wärmepumpen

Investitionszuschuss:
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zu Beginn des Jahres aktualisiert und beinhaltet nun eine umfassende Förderung für Wärmepumpen und andere umweltfreundliche Heizsysteme. Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter eine Grundförderung, ein Geschwindigkeitsbonus, ein Effizienzbonus und ein einkommensabhängiger Bonus. Je nach Art der Heizung, Zeitpunkt des Austauschs und Haushaltseinkommen kann die Förderung bis zu 85 % der Anschaffungskosten ausmachen, wobei der maximale Fördersatz auf 70 % begrenzt ist und die maximal förderfähige Summe 30.000 € beträgt.

Antragstellung:
Die Förderung wird über den Zuschuss KfW 458 bei der KfW beantragt. Eine Antragstellung über das BAFA ist nicht mehr möglich. Der Antrag muss nach Vergabe des Auftrags an einen Fachbetrieb gestellt werden. Voraussichtlich können Anträge ab dem 27.02.2024 eingereicht werden, aber der Heizungstausch muss nicht bis dahin verschoben werden. Personen, die jetzt eine Wärmepumpe kaufen, können die Förderung ab dem 27.02. rückwirkend beantragen.

Fördergrenzen:
Die förderfähigen Ausgaben sind bei Wohngebäuden auf maximal 30.000 € begrenzt. Bei mehreren Wohneinheiten reduzieren sich die förderfähigen Ausgaben von der zweiten bis zur sechsten Einheit auf 15.000 €. Ab der siebten Einheit werden nur noch 8.000 € der Ausgaben gefördert.

Förderfähige Maßnahmen:
Förderfähig sind nicht nur die Anschaffungskosten der Wärmepumpe, sondern auch Installations- und Inbetriebnahmekosten sowie Ausgaben für Planung und Entsorgung der alten Heizung.

Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen:
Zusätzlich zur Heizungsförderung wird ein Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen angeboten, der in Verbindung mit einer Zusage der KfW für die Heizungsförderung oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA beantragt werden kann.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
Die BEG ist eine Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms. Seit 2024 wird die Förderung bei der KfW und nicht mehr beim BAFA beantragt. Neben Luft-Wasser-Wärmepumpen sind auch andere Arten förderfähig, aber dieser Ratgeber konzentriert sich auf Luft-Wasser-Wärmepumpen.

KfW-Förderprogramm für Wohngebäude:
Die KfW bietet den Kredit 261, 262 für Modernisierungsvorhaben an. Dieser ermöglicht eine Finanzierung zu günstigen Konditionen und kann parallel zur Anschaffung einer Wärmepumpe genutzt werden, wenn das Haus gleichzeitig zu einem KfW-Effizienzhaus saniert wird.

Steuerliche Möglichkeiten:
Seit 2020 können energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohneigentum steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für die Erneuerung einer Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe.

Regionale Förderungen:
Neben den bundesweiten Förderungen bieten viele Städte und Gemeinden zusätzliche Unterstützung an. Es lohnt sich daher, auch nach regionalen Fördermöglichkeiten zu suchen.