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Förderung von Photovoltaikanlagen

Hier sind einige aktuelle Förderprogramme für Photovoltaikanlagen:

  • Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):
    Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Vergütung, die für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Photovoltaikstrom gewährt wird. Die Höhe der Vergütung und die Berechtigungskriterien sind im EEG festgelegt. Es gibt zwei Arten von Anlagen: solche, die den gesamten erzeugten Solarstrom ins Netz einspeisen (Volleinspeisung), und solche, die einen Teil des Stroms selbst nutzen und nur Überschüsse ins Netz leiten (Überschusseinspeisung). Für kleine Anlagen auf Einfamilienhäusern ist das Modell der Überschusseinspeisung aufgrund der hohen Strompreise besonders attraktiv. Für Anlagen bis 10 kWp beträgt die feste Einspeisevergütung in der Überschusseinspeisung 8,11 Cent pro Kilowattstunde, während Anlagen bis 40 kWp noch 7,03 Cent pro Kilowattstunde erhalten.

  • 100 % Finanzierung mit dem KfW-Förderprogramm 270:
    Die KfW Bank bietet das Förderprogramm KfW 270 zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen an. Die Förderung kann über die Hausbank beantragt werden.

  • 0 % Mehrwertsteuer beim Kauf:
    Seit 2023 beträgt die Mehrwertsteuer beim Kauf von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp 0 %. Dadurch werden die Anschaffungskosten deutlich reduziert, was den Erwerb einer Photovoltaikanlage attraktiver macht. Außerdem entfällt für Photovoltaikanlagen dieser Größe die Einkommensteuer.